AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen liegen allen entsprechenden Vertragsverhältnissen mit dem Auftraggeber zu Grunde. Von den AGB abweichende Einzelvereinbarungen gehen diesen Bestimmungen vor.

1. Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen dieses Vertrages zur Erbringung von Leistungen gemäß Auftrag. Die Leistungen umfassen die Revision von Schaltgeräten und Schaltanlagen. Der konkrete Leistungsumfang ist im Angebot und der Auftragsbestätigung festgelegt.

Vertraglich nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand. Die Durchführung von Zusatzleistungen auf Wunsch des Auftraggebers wird zusätzlich abgerechnet.

Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner.

2. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat für die Durchführung des Auftrages eine Kontaktperson zu benennen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers dafür zu sorgen, dass die zu bearbeitenden Anlagen freigeschaltet und gemäß der VDE-Vorschrift gesichert und geerdet sind. Wir gehen davon aus, dass die erforderlichen sicherheitstechnischen Einrichtungen wie auch genügend Erdungsgarnituren vorhanden sind. Bei nicht vollständiger Sicherheitsausrüstung entscheidet der Baustellenverantwortliche, ob und oder in wieweit die beauftragten Arbeiten ausgeführt werden können. Die hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Die Aufgabe des Auftraggebers ist es, für ausreichenden Arbeitsstrom (16 A, 230 V) zu sorgen. Für die Durchführung von Hochstromprüfungen an Niederspannungsschaltern sind 63 A, für Primärprüfungen an Schutzrelais 32 A erforderlich.

Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Gefahren, die aus dem Betrieb hervorgehen, hinzuweisen. Die Entsorgung von Leergebinden für Schalteröl und des Altöls ist durch den Auftraggeber zu veranlassen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich rein netto. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackungs- und Transportkosten, Transportversicherung, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite erhoben.

Die Rechungsstellung erfolgt während der Auftragsabwicklung jeweils zum Monatsende, nach Ende der Auftragsabwicklung wird eine Schlussrechnung erstellt. Bei Teilaufträgen oder Aufträgen, deren Abwicklung nicht mehr als 4 Wochen in Anspruch nimmt, erfolgt die Rechnungsstellung nach Abwicklung. Als Beleg für die Rechnung wird ein Leistungsnachweis beigefügt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn über das
Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögen
abgelehnt wird oder Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit bestehen.

4. Betriebszeiten
Die angegebenen Pauschalen und Verrechnungssätze beziehen sich auf Dienstleistungen, die innerhalb der normalen Arbeitszeit durchgeführt werden, d.h. montags bis freitags zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr bei einer täglichen Arbeitszeit von 7,5 Stunden.

5. Haftung und SchadenersatzDer Auftraggeber verpflichtet sich gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Festgestellte Mängel sind genau zu beschreiben und umgehend nach Entdecken, jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt der Gewährleistungsanspruch.

Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht über die Versicherungsbedingungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert sind.

Tritt ein Schaden am Vertragsgegenstand ein ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu geben. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, Fehler oder Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung des Auftraggebers zurückzuführen sind.

Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern oder Lieferanten, bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken.

6. Höhere Gewalt
Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist dieser berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Bei Ereignissen, welche die Leistung dauerhaft unmöglich machen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Kündigung von Mitarbeitern und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich. Bereits erbrachte Leistungen sind zu bezahlen.

7. Geheimniswahrung
Der Auftragnehmer wird Informationen, die vom Auftraggeber eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind und dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen gemäß diesem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, mit der gleichen Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln wie eigene vertrauliche Fakten.

8. Beendigung des VertragesJeder Vertragspartner ist berechtigt den Vertrag zu beenden, wenn der jeweils andere Vertragspartner gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt und dieser Verstoß auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht behoben wird.

Die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen des Auftragnehmers sind zu bezahlen.

9. Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand des Auftragnehmers zuständig.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftraggeber an seinem Wohnsitz gerichtlich zu belangen.

Im Übrigen gelten für Aufträge die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.